Ossilinchen´s Elternratgeber- alles, was du zum Thema Verschlucken und Ersticken wissen musst.

Es ist ein Thema, welches immer aktuell ist und es gibt Dinge, auf die Eltern immer achten sollten. Allerdings ist nun der Herbst da und da gilt es nochmal besonders Vorsicht walten zu lassen, denn Eicheln, Kastanien und Co. sollte man nicht unterschätzen.

In Zusammenarbeit mit Schwester Angela, Stationsleitung der Kindernotaufnahme im Haus 21 schreibe ich heute meinen zweiten Elternratgeber, der sich eben genau mit dem heiklen Thema „Verschlucken und Ersticken“ beschäftigt. Sie hat natürlich nochmal Rücksprache mit den Ärzten der KIK NA gehalten, damit wir fachlich sowohl ärztlich als auch pflegerisch auf der korrekten Seite sind.

Wir haben allgemeine Richtlinien zusammengetragen, auf die man immer achten sollte, gerade wenn es mit der Beikost los geht. Wir haben aber auch ein paar Tipps, was man zu Hause machen kann, wie man sich am besten verhält und wann man unbedingt den Notarzt rufen muss.
Außerdem werde ich euch einen kleinen Einblick in die Endoskopie in der Kinderklinik geben. Da gibt es allerhand Sammelsurien mit Dingen, die Kinder so verschluckt haben und die mittels einem Eingriff in Kurznarkose wieder raus geholt werden mussten.


Die generelle Gefahr, wenn ein Kind etwas in den Mund nimmt, was es nicht in den Mund nehmen sollte besteht darin, dass der Gegenstand in die Luftröhre gelangen kann und die Atmung erschwert ist. Im schlimmsten Falle kann das Kind ersticken, weil es keine Luft mehr bekommt. Allerdings können Kleinteile auch die sensible Schleimhaut verletzten oder im schlimmsten Falle bis in die Lunge geraten. Gleiches gilt auch, wenn die Kinder sich am Essen verschlucken, es kann genauso in die Luftröhre gelangen. Der „natürliche“ Weg vom Mund ist natürlich der in die Speiseröhre bis hin zum Magen. Aber jeder kennt es glaube ich selbst, wenn man sich an einem Brötchen oder ähnlichem verschluckt und man einen Hustenanfall bekommt, weil ein Krümelchen „in der falschen Röhre“ gelandet ist.

Daher möchte ich mal mit ein paar allgemeinen Hinweisen, die gerade zu Beginn der Beikost wichtig sind starten. Dabei ist es egal, ob man mit Brei startet oder mit Baby led weaning (BLW).

Wichtig beim Beikoststart
  • Erst beginnen, wenn dein Kind die Beikostreifezeichen hat. Mit denen signalisiert dir dein Baby, dass es bereit ist auch etwas anderes als Muttermilch (oder Pre-Nahrung) zu sich zu nehmen.

    -> Dein Baby kann mit wenig Unterstützung aufrecht auf dem Schoß sitzen. Die Rumpfspannung kann für die Dauer des Essens gut gehalten werden und der Kopf kann aufrecht und stabil gehalten werden. Dein Baby darf nicht zusammensacken oder zur Seite weg kippen.

    -> Der Zungenstoßreflex ist vollständig verschwunden oder sehr stark abgeschwächt. Der Zungenstreckreflex ist ein Schutzmechanismus, dein Baby ist also in der Lage zu schlucken.

    -> Die Hand- Mund- Augen- Koordination funktioniert. Dein Baby sieht also das Essen, greift gezielt danach, kann das Essen festhalten und es dann gezielt in den Mund nehmen. Viele Eltern verwechseln das gern mit der oralen Phase, in der alles in den Mund genommen wird.

    Meist ist das um den 6. Lebensmonat ABER jedes Kind ist anders, also gehe da bitte ganz ohne Druck und Stress ran.
  • Achte bitte darauf, dass dein Baby in einer aufrechten Position ist.
  • Lege dein Baby nicht hin, bevor du dir nicht sicher bist, dass der Mund leer ist.
  • Gib deinem Baby das Essen bitte immer mit Zeit und Ruhe. Ein zwischen Tür und Angel essen erzeugt Stress und das ist nicht gut.
  • Lasse dein Baby niemals allein.
Für die größeren Kids gilt beim Thema Essen folgendes:
  • Kinder bis 3 Jahren nicht unbeaufsichtigt essen lassen.
  • Auch die größeren Kids sollten sitzen und nicht mit dem Essen in der Hand oder im Mund wild umher rennen. Gerade bei Lollis ist Vorsicht geboten. Rennen die Kinder mit Lolli im Mund und fallen hin, so kann das zu bösen Verletzungen führen.
  • Auch hier gilt: nicht im liegen essen lassen!
  • Nüsse oder Schokolade mit Nüssen sind mit Vorsicht zu genießen, hier besteht ein hohes Risiko der Aspiration (Verschlucken).

Doch wie oben schon erwähnt, kann nicht nur das Essen zu einer Aspiration führen, sondern auch Kleinteile, die verschluckt werden können.
Vorsicht ist da bei Kindern unter 3 auf jeden Fall bei kleinteiligem Spielzeug geboten. Auch Lego Bausteine können gefährlich sein, daher lieber auf Lego Duplo zurück greifen, da die Steine größer sind, was nicht unbedingt heißt, dass nichts passieren kann. Kurz gefasst kann man sagen, dass man das Spielzeug altersgerecht wählen sollte.

Geburtstagsgeschenk meiner Tochter zum 2 jährigen, die Empfehlung ist von 2 bis 5 Jahren.

Aber auch bei größeren Kindern kann es dazu kommen, dass sie Kleinteile verschlucken. Ebenfalls kann es beim rum träumen und auf der Stifthülle rum kauen passieren, dass sich größere Kinder verschlucken können.

Haarspangen , egal ob Klein oder Groß können sehr gefährlich werden und da musste auch ich wirklich drüber nachdenken, denn auch meine Tochter trägt sie ab und zu. Dass auch diese verschluckt werden können, das hatte ich nicht auf dem Schirm. Diese sind ja doch etwas spitzer zulaufend und können zu Verletzungen führen.

Auch beim Basteln ist Vorsicht geboten, gerade Glitzersteine können sehr groß ausfallen und ebenfalls verschluckt werden.

Achtung auch bei zerplatzten Luftballons oder bei Taschentuchpackungen, die du deinem Baby/ Kleinkind in die Hand gibst. Gerade die Taschentuchlasche kann gefährlich werden, ebenfalls wie der Rest der Verpackung selbst.

Die kleine Verschlusslasche kann auch schnell mal abgerissen und dann verschluckt werden.

Gleiches gilt für Bügelperlen, die auch ich als Kind geliebt habe. Diese sollten wirklich nur unter Aufsicht genutzt werden.

Unbedingt auf dem Schirm sollte man Batterien und Knopfzellen haben!
Damit sind nicht nur die Batterien/Knopfzellen in Fernbedienungen, LED Kerzen, Autoschlüsseln und Co. gemeint, sondern auch Spielzeug mit Batterien.

Meine „Liste“ ist natürlich nicht vollständig, ich könnte noch ewig so weiter schreiben. Es sind eben Beispiele dabei, auf die man nicht gleich kommt.


Hat dein Kind etwas in den Mund genommen und noch nicht geschluckt, dann versuch erst einmal auf Augenhöhe mit deinem Kind zu reden. Stress, Anschreien, Panik, das bringt an der Stelle keinem etwas. Weder dir, noch deinem Kind. Frage dein Kind einfach ganz normal, was es denn da im Mund hat und dass du neugierig bist, es zu sehen. Versuche beeindruckt zu tun und gib deinem Kind zu verstehen, dass du das Teil im Mund auch gern sehen möchtest.
Sollte das nicht klappen, dann versuche desinteressiert zu sein aber lasse dein Kind bitte nicht allein. Meist klappt ein Weg davon. Sollte das nicht der Fall sein und dein Kind verschluckt das Teil, dann sollte man gerade bei Batterien unbedingt den Arzt aufsuchen, egal, ob es Probleme bei der Atmung gibt oder nicht. Schließlich ist der erste und normale Weg ja die Speiseröhre, bis hin zum Magen. Wie man bei den anderen Fällen reagiert, dazu komme ich weiter unten nochmal.
Lass dich bitte beim Arzt nicht abwimmeln, wenn dein Kind eine Batterie verschluckt hat. Manche sind der Ansicht, dass aus verschluckten Batterien keine Säure mehr austreten kann. Dem ist aber nicht immer so!

Verschluckte 3V Lithium Batterien sind ein Notfall!!!

Hat ein Kind eine 3V Lithium Knopfzelle geschluckt, dann ist das ein absoluter Notfall und es muss sofort in ein geeignetes Krankenhaus. Hier sollte dann mittels einem Röntgenbild geschaut werden, ob sie noch in der Speiseröhre steckt. So oder so muss sie sofort raus geholt werden, egal ob das Kind nüchtern ist oder nicht.

Bildquelle: Batterieflyer KEKS.org

Man soll als Mama oder Papa sein Kind natürlich nicht in Watte packen. Die Kinder sollen und müssen sich ausprobieren aber ich möchte mit dem Beitrag sensibilisieren, damit man bei manchen Dingen ein Auge auf die Situation hat. Je größer das Kind, desto besser kann man natürlich mit ihm sprechen.


Was tun, wenn das Kind wirklich etwas verschluckt hat?
  • Ruhe bewahren!
  • Hat das Kind starke Luftnot oder läuft blau an, dann muss der Rettungsdienst SOFORT gerufen werden.
  • Hustet das Kind untypisch, hat es „komische Atemgeräusche“, speichelt es vermehrt oder erbricht, dann sollte man schnell den Kinderarzt oder die Notaufnahme aufsuchen.
  • Hustet dein Kind effektiv, also so, dass der Fremdkörper raus kommt, dann ermutige dein Kind dazu, weiter zu husten. Man sollte immer darauf achten, dass die Atemwege offengehalten werden. Auch aspiriertes Erbrochenes kann gefährlich sein!

    Treten diese Symptome nicht auf und das Kind ist „wohl auf“, dann:
  • Beobachte dein Kind, bewahre genauso Ruhe!
  • Wenn es nicht blau anläuft, dann versuch mit einer Lampe im Hals zu schauen, ob du den Fremdkörper siehst.
  • Wenn sich dein Kind am Essen verschluckt hat, dann lasse es einen Schluck trinken (Wenn es keine Atembeschwerden hat!!!).
  • Ggf. kann man auch den Stuhlgang auf den Fremdkörper untersuchen, wenn dein Kind wirklich gänzlich beschwerdefrei ist. Das kann natürlich etwas länger dauern 🙂
  • Versuche deinen Kinderarzt (nicht die Notaufnahme, außer der Zustand ist lebensbedrohlich!) telefonisch zu erreichen, um das weitere Vorgehen zu klären.

Das Kind auf den Kopf stellen und auf den Rücken klopfen ist eher nicht mehr ratsam.
Was man stattdessen machen kann, das haben mir die Mädels von littlecare in einem Kurzvideo für euch zusammengefasst. Ich folge den Mädels nun schon eine Weile auf Instagram und ja, ich hätte selbst ein Video drehen können ABER die Mädels sind Kinderkrankenschwestern, arbeiten auf Station und geben auch Kindernotfallkurse. Sie haben kürzlich ein ähnliches Video veröffentlicht, bei dem ich sofort an meinen Elternratgeber dachte, daher habe ich sie angefragt. Warum also das Rad neu erfinden 🙂
Ein herzliches Danke an euch!!!

Danke an littlecare.

Ist das Kind bewusstlos, dann muss sofort mit der Reanimation begonnen werden! Am besten schult dich dafür ein Erste Hilfe Kurs, der thematisch speziell auf Babys und (Klein-) Kinder abzielt.


Wie oben versprochen wollte ich euch noch die Wand zeigen, die im UKD in der Endoskopie bei den Kindern existiert. Hier findet man einiges an Dingen, die Kinder verschiedenen Alters verschluckt haben, teilweise im Magen, teilweise in der Luftröhre.

Endoskopie Raum in der Kinderklinik.

Ich hoffe, dass ich dir mit dem heutigen Ratgeber etwas Wissen und auch Sicherheit mit auf den Weg geben konnte! Der Beitrag ersetzt in keinem Falle einen Besuch beim Kinderarzt. Jedes Kind ist individuell und aus dem Grund kann man nicht 1 zu 1 alles auf jedes Kind ummünzen.

Der Beitrag darf gern geteilt werden.

Nachgefragt im UKD- Thema Hirntoddiagnostik

Zugegeben, es ist ein heikles Thema, auf das ich heute eingehen werde. Einige haben Vorurteile gegenüber der Organspende und der damit verbundenen Hirntoddiagnostik (irreversibler Hirnfunktionsausfall). Oftmals habe ich schon gehört, dass die Maschinen einfach ausgestellt werden, wenn man weiß, dass der Patient einen Organspendeausweis hat oder damit es dann einen Organspender mehr gibt.
Das ist absoluter Quatsch!

Heute möchte ich das Thema für dich transparent machen und habe mich dafür mit Dr. med. Markus Dengl, Facharzt für Neurochirurgie auf der chirurgischen Intensivstation am UKD getroffen. Er hat mir diese Diagnostik bereits damals an einem Patienten auf Station erklärt. Heute hat er mir Schritt für Schritt nochmal alles erklärt, was du wissen musst, um dieses komplexe Thema zu verstehen.

Anfang November werde ich dann auf das Thema Organspende eingehen, schließlich gehören beide Themen zusammen, sind aber zu komplex für einen einzelnen Beitrag.


Du solltest wissen, dass ich den heutigen Beitrag über Erwachsene schreibe, demnach eben auch die Diagnostik für den Erwachsenen beschreibe. Das Gehirn von Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ist noch nicht ausgereift. Deshalb gibt es für sie ein angepasstes Verfahren zur Hirntodfeststellung. Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss einer der beiden Untersuchenden Kinderarzt sein.

Auch beschreibe ich hier das Verfahren in Deutschland. Andere Länder definieren die Richtlinien für einen Organspender anders. Einen kleinen Einblick dazu gebe ich dann weiter unten im Beitrag.


Nicht jeder der Hirntod ist, ist zeitgleich auch Organspender. Entweder hat derjenige zu Lebzeiten mittels Patientenverfügung oder Organspendeausweis geregelt, dass er/sie Organe spenden möchte oder nicht. Ist dem nicht so, dann gibt es in der Regel einen Eilbetreuer, der sich um die Belange des Patienten kümmert, wenn er länger auf Intensivstation liegt und nicht selbst entscheiden kann. Daher ist ein Betreuer natürlich wichtig, da es ja primär darum geht, dem Patienten zu helfen, zu heilen und das mit gewissen Untersuchungen/Eingriffen verbunden ist. Die Entscheidungen dafür trifft dann der Betreuer. Manchmal zeigt sich eben erst im Verlauf, dass der Patient hirntot ist. Meist übernehmen die nahen Angehörigen die Betreuung, die dann im Interesse ihres Angehörigen handeln. NUR die nahen Angehörigen, dürfen über eine eventuelle Organspende im Sinne des Patienten entscheiden. Ein gerichtlicher Betreuer darf das NICHT!!!!

Die Diagnostik kann auch nur auf einer Intensivstation stattfinden. Erschließt sich eigentlich, da die Patienten die Hirntod sind, im Koma liegen.


Um nochmal zu verdeutlichen, was der Unterschied zwischen „Hirntod“ und dem „Herztod“ ist, hier mal ein Beispiel.

Dank der modernen Medizin kann bei einem Herzstillstand (erfolgreich) wiederbelebt werden. Fällt die Lunge aus, kann man den Patienten beatmen. Arbeiten die Nieren nicht mehr richtig, dann gibt es eine Dialyse.

Eine Dialyse auf Intensivstation, aktuell aber nicht an den Patienten angeschlossen.

Fast alle Organfunktionen kann man aufrecht erhalten, die Funktion des Hirns allerdings nicht. Stirbt das Gehirn ab, hat der Sterbeprozess unwiderruflich begonnen. Ab diesem Punkt gibt es kein zurück mehr ins Leben. Und genau das meint der Satz „Nach meinem Tod…“ im Organspendeausweis.

Ist ein Patient hirntot, dann können die Organfunktionen mittels der modernen Medizin (kurzfristig) am Leben gehalten werden, die Organe werden durchblutet, bis eine Entnahme der Organe stattfindet.

Nur die wenigsten Patienten versterben am Hirntod. Der Hirntod selbst wird definiert als Zustand der irreversiblen erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns (Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm).

Primäre Hirnschädigungen betreffen das Gehirn unmittelbar und strukturell (schwere Verletzungen bei Schädel- Hirn- Trauma, intrakranielle Blutungen, Hirninfarkt, Hirntumore). Sekundäre Hirnschädigungen betreffen das Gehirn über den Stoffwechsel (zu wenig Sauerstoff = Hypoxie, Kreislaufstillstand kardialer (vom Herz ausgehend) Genese oder schwere Kreislaufinsuffizienz).


Liegt nun der begründete Verdacht vor, dass bei einer Person die gesamten Hirnfunktionen ausgefallen sind, wird die Hirntoddiagnostik eingeleitet. Sie umfasst ein mehrschrittiges Vorgehen, das die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms untersucht.

Die Hirntoddiagnostik folgt klaren Regeln, die in der Richtlinie der Bundesärztekammer definiert sind: Es muss nachgewiesen werden, dass eine irreversible Gehirnschädigung vorliegt und was ihre Ursachen sind.

Bildquelle: http://www.organspende-info.de

Es müssen immer zwei Fachärzte mit mehrjähriger intensivmedizinischer Erfahrung an Patienten mit schwersten Hirnschäden unabhängig voneinander zum Entschluss des Hirntodes kommen. Einer davon muss ein Neurologe oder Neurochirurg sein.

Die Untersucher dürfen weder an der Entnahme, noch an der Übertragung der Organe des Spenders beteiligt sein. Sie dürfen zudem auch nicht den Weisungen eines Arztes unterstehen, der an dieser Maßnahme beteiligt ist. Das steht im Transplantationsgesetz.

2015 wurden die Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes nochmal massiv verschärft. Der Inhalt ist im wesentlichen gleich geblieben, lediglich die Bildgebung des Kopfes mittels Kontrastmittel (CTA) ist als ergänzendes apparatives Untersuchungsverfahren hinzugekommen. Aber die Richtlinien für die Ärzte wurden stark verschärft, also wer diese Diagnostik durchführen darf!

1. Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung der Hirntoddiagnostik

Die Voraussetzung für den Hirntod ist, dass das Gehirn schwer geschädigt wurde. Im ersten Schritt der Hirntoddiagnostik überprüfen die Ärzte, ob tatsächlich ein Hirnschaden vorliegt und was seine Ursache ist. Es benötigt laut Richtlinie nicht zwingend ein bildgebendes Verfahren, beispielsweise ein CT oder MRT vom Kopf. Allerdings möchte man ja im Vorfeld wissen, welches Areal des Gehirns betroffen ist, daher wird zu Beginn fast immer eine Bildgebung gemacht, um genau das zu sehen, bzw. den Verdacht zu stellen. Allein die Bildgebung ist natürlich kein eindeutiger Beweis für den Hirntod, aber kann ein Anzeichen sein. Vereinfacht kann man auch sagen, dass die Ärzte den Verdacht haben, dass der Patient hirntot ist, allerdings kann der Zustand auch andere Ursachen haben, zum Beispiel ein Re- Infarkt bei einem Schlaganfall. Auch da wird eine Bild vom Kopf gemacht.

Bildquelle: BZgA/Reinhardt Rosendahl

Die CTA (CT- Angiographie) ist in den aktualisierten Richtlinien zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalles als ergänzendes apparatives Untersuchungsverfahren zum Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes zugelassen worden. Der Unterschied zum normalen CT ist, dass hier mit Kontrastmittel gearbeitet wird. Was ergänzende apparative Untersuchungsmethoden sind, dazu komme ich weiter unten im Beitrag nochmal.

Man muss natürlich sagen, dass wir hier wirklich von einem ITS Patienten reden. Der Patient liegt im Koma, ist nicht wach! Zu Beginn aller Diagnostik wird ausgeschlossen, dass vorübergehende Einflüsse – wie zum Beispiel Medikamente oder eine schwere Kreislaufstörung – für den Zustand des Patienten verantwortlich sind.

Schmerzmittel und Betäubungsmittel können ähnliche Symptome wie bei einem Hirntod zeigen, daher dürfen diese Medikamente nicht mehr im Blut sein, wenn mit der Diagnostik begonnen wird.

Fest steht also, dass der Ausschluss von anderen Ursachen, die den Ausfall der Hirnfunktion verursachen oder mit verursachen können stattfinden muss. Zu den anderen Ursachen gehören eine Intoxikation, dämpfende Wirkungen von Medikamenten (beispielsweise auch Drogen), neuromuskuläre Blockaden, primäre Hypothermie (erniedrigte Körperkerntemperatur), Kreislaufschock, Koma bei endokriner, metabolischer oder entzündlicher Erkrankung.

2. Feststellung klinischer Symptome

Ist das Gehirn tatsächlich geschädigt, werden im zweiten Schritten der Hirntoddiagnostik alle Hirnfunktionen überprüft. Beim Hirntod sind alle Funktionen erloschen. Die Ärzte stellen fest, ob die drei Anzeichen des Hirntods (die klinischen Symptome) eingetreten sind:

  • tiefe Bewusstlosigkeit (tiefes Koma),
  • Ausfall der Hirnstammreflexe und
  • Atemstillstand (Ausfall der Spontanatmung; Apnoe).

Tiefe Bewusstlosigkeit (tiefes Koma)

Unter Bewusstsein wird die Fähigkeit verstanden, die Umwelt wahrzunehmen und grundsätzlich mit ihr zu kommunizieren. Alle Störungen des Bewusstseins entstehen durch Beeinträchtigungen oder Schädigungen des Gehirns. Koma ist eine schwere Form der Bewusstseinsstörung. 

Es gibt verschiedene Tiefegrade des Komas: Im oberflächlichen Koma können Reaktionen auf äußere Reize noch erhalten sein. Je tiefer das Koma ist, desto weniger reagiert der Patient auf äußere Reize. Für die Diagnose des Hirntods muss ein tiefes Koma vorliegen, das durch Bewusstlosigkeit ohne Augenöffnung und durch das Fehlen von Abwehrreaktionen auf geeignete Schmerzreize gekennzeichnet ist. Solche Reize werden im Zuge der Diagnose mit steigender Intensität am Körper und im Gesichtsbereich gesetzt. In einem tiefen Komastadium fehlen sowohl unbewusste Reaktionen auf Schmerzreize (Anstieg von Blutdruck und Pulsfrequenz) als auch Bewegungsreaktionen (Abwehrreaktionen oder Grimassieren) vollständig.

Das Koma kann vorübergehender Natur sein. Deshalb ist ein tiefes Koma nur ein Anzeichen für den Hirntod, ist aber nicht mit ihm gleichzusetzen. Weitere Untersuchungen müssen den Hirntod sicher bestätigen.

Ausfall der Hirnstammreflexe 

Die Fachärzte überprüfen, ob der Hirnstamm noch funktionsfähig ist. Funktioniert der Hirnstamm normal, dann lassen sich die sogenannten Hirnstammreflexe auslösen, die im Hirnstamm verarbeitet werden. Bei Bewusstlosen mit funktionsfähigem Hirnstamm können die Hirnstammreflexe ausgelöst werden. Ist allerdings der Hirntod eingetreten, sind alle Hirnstammreflexe erloschen.

Nacheinander versuchen die Fachärzte, die verschiedenen Reflexe auszulösen. Dazu zählt beispielsweise der Pupillenreflex. Bei Personen mit intaktem Reflex verengen sich die Pupillen , wenn man mit einer Lampe in die Augen leuchtet. Getestet werden natürlich beide Augen.

Der Kornealreflex (Lidschlussreflex) zählt auch dazu. Die Hornhaut wird mechanisch gereizt, beispielsweise wird mit einem Wattestäbchen über den Augapfel gefahren, das Auge müsste sich schließen.

Die Trigeminus Schmerzreaktion fehlt ebenfalls, da dies der fünfte Hirnnerv ist, gehört das zur Diagnostik dazu. Würde der Schmerzreiz funktionieren, dann würde man ein schmerzverzehrtes Gesicht sehen.

Der Vestibulookuläre Reflex oder auch Okulozephaler Reflex ermöglicht als Hirnstammreflex eine stabile visuelle Wahrnehmung auch bei plötzlicher Kopfbewegung. Wird der Kopf also zu einer Seite gedreht und die Augen gehen mit der Kopfposition mit, der Blick geht also in die selbe Richtung, wie der Kopf gedreht wird, dann ist der Test negativ und man kann sicher sagen, dass dieser Reflex nicht vorhanden ist.

Der Trachealreflex (Hustenreflex) wird mittels absaugen über den Tubus festgestellt. Der Absaugschlauch wird durch das Beatmungssystem bis in die Lunge des Patienten geschoben. Würden die Reflexe funktionieren, dann würde der Patient husten.

Um den Pharyngealreflex (Würgereflex) zu testen, erfolgt eine Spatelberührung im Rachen und ein Reiz mit Hilfe eines in den Trachealtubus bis zur Carina eingeführten Absaugkatheter.

Die Auflistung ist so aufgeschrieben, wie es auch in der Praxis getestet wird, man beginnt mit den oberflächlichen Reflexen und arbeitet sich dann in die immer tiefer liegenden Regionen im Hirnstamm vor. Daher kommt folgender Test zum Schluss.

Apnoe-Test: Prüfung des Atemstillstands 

Mithilfe des Apnoe-Tests wird der Atemreflex und damit der Funktionszustand des Atemzentrums im Hirnstamm geprüft. Für die Überprüfung der Spontanatmung, die zeigen würde, dass das Atemzentrum im Hirn funktioniert, wird der Patient kurzfristig mit reinem Sauerstoff beatmet, damit der Körper für die Dauer der Untersuchung mit genügend Sauerstoff versorgt ist.

Dann wird die maschinelle Beatmung gestoppt bzw. so umgestellt, dass der Patient alleine atmen müsste.

Eine Beatmung auf der chirurg. ITS im UKD

Das Kohlenstoffdioxid im Blut steigt. Zu hohes CO² im Blut sollte bei funktionierendem Atemzentrum zu einer spontanen Atmung führen. Atmet der Patient nicht spontan, das sieht man am Heben/Senken des Brustkorbs UND ganz sicher an der Beatmung die gestoppt bzw. auf Spontanatemmodus umgestellt ist, dann ist das Atemzentrum im Hirnstamm ausgefallen. Den CO² Gehalt im Blut misst man mittels einer Blutgasanalyse.

Eine Blutgasanalyse am Gerät.

Ein „Problem“ hier sind Patienten, die einen hohen CO² Gehalt im Blut gewöhnt sind. Ein Beispiel hier sind COPD Patienten. Die COPD ist eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung, bei der die Patienten von Haus aus früher oder später ein erhöhtes CO² im Blut haben. Die Untersuchung muss trotzdem gemacht werden wie es das Protokoll vorschreibt, allerdings MUSS dann eine ergänzende Untersuchung für die Diagnostik gemacht werden.


Die Hirntoddiagnostik nimmt einige Stunden bis Tage in Anspruch und kann nur auf der Intensivstation eines Krankenhauses stattfinden. Die Ergebnisse werden protokolliert, archiviert und können jederzeit überprüft werden.

3. Prüfung der Unumkehrbarkeit

Abschließend wird geprüft, ob der zuvor festgestellte Ausfall der gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ist. Das Verfahren dafür hängt von Art und Lage der Hirnschädigung ab. Entweder werden die klinischen Untersuchungen nach einer festgelegten Wartezeit (12 Stunden beziehungsweise 72 Stunden) wiederholt oder es erfolgen apparative Zusatzuntersuchungen.

Es wird beispielsweise gemessen, ob das Gehirn durchblutet wird (mittels Ultraschall geht das) oder ob eine elektrische Aktivität im Hirn stattfindet (mittels EEG) . Es können auch beide Verfahren zum Einsatz kommen.


Wie oben schon erwähnt, bedarf es manchmal ergänzende Untersuchungen, dazu zählt auch das EEG. Man benötigt zur Hirntoddiagnostik, wenn man das Verfahren anwendet ein 30 Minuten abgeleitetes Null Linien EEG. Das sagt aus, dass 30 Minuten keine elektrische Aktivität im Gehirn stattgefunden hat, also auch so keine elektrische Aktivität mehr stattfinden wird.

Auch der zerebrale Zirkulationsstillstand kann mittels diversen Untersuchungen festgestellt werden. Wie man aber im obigen Protokoll sieht, müssen diese ergänzenden Untersuchungen NICHT immer stattfinden.

Alle Ergebnisse der Hirntoddiagnose werden dokumentiert

Alle Ergebnisse der Hirntoddiagnostik werden dokumentiert und archiviert. Kommt es nach der Feststellung des Hirntodes zu einer Organ- oder Gewebespende, werden die Protokollbögen mindestens 30 Jahre lang aufgehoben.

Der Hirntod unterscheidet sich eindeutig von anderen Erkrankungen und Symptomen

Bestätigt die Hirntoddiagnostik den Verdacht auf Hirntod, ist der Tod des Menschen nach neurologischen Kriterien sicher festgestellt.

Auch wenn unter künstlicher Beatmung das Herz-Kreislauf-System aufrechterhalten werden kann, baut sich beim Vorliegen des Hirntods das Hirngewebe nach und nach vollständig ab. Eine Rückkehr ins Leben ist ausgeschlossen.

Der Befund ist eindeutig. Die Untersuchungen der Hirntoddiagnostik verhindern eine Verwechslung mit anderen Erkrankungen und Symptomen, zum Beispiel Koma, Wachkoma (apallisches Syndrom) oder Locked-in-Syndrom. Bei diesen Erkrankungen können noch einige Hirnstammreflexe nachgewiesen werden. Das ist beim Hirntod nicht der Fall.


Ich verstehe, dass es für viele schwer ist zu verstehen, dass ein Mensch Hirntod ist, wenn doch die anderen Organe noch „am Leben“ sind, bzw. am Leben gehalten werden. Der Mensch ist warm und er sieht überhaupt nicht aus, wie ein Verstorbener. Er hat rosige Haut, der Brustkorb hebt und senkt sich durch die Beatmung, er schwitzt, hat Stuhlgang und dennoch hat er keine Aussicht darauf, wieder aufzuwachen und am Leben teilzuhaben.

Was ich aus meiner Erfahrung sagen kann ist, dass auch mit hirntoten Patienten gesprochen wird, wie mit jedem anderen auch. Die Pflege findet ganz normal wie an allen anderen Patienten auch statt. Manche haben davor vielleicht Angst, dass der Mensch nun nicht mehr fürsorglich behandelt wird, dem ist aber nicht so!


Wie immer habe ich auch wieder eure Fragen mitgenommen:

  • Was passiert beim Hirntod? Welche Funktionen stellt der Körper ein?

Das Gehirn stirbt, während die anderen Organe weiter „funktionieren“. SOFERN der Patient beatmet ist. Die Beatmung bringt Sauerstoff ins System, das Herz schlägt weiter, weil es ein eigenes Reizleitungssystem hat und versorgt so die anderen Organe. Alles, was vom Hirn gesteuert wird, die Atmung zum Beispiel, wird nicht von allein getriggert. Reflexe fallen komplett aus. Der Patient hat kein Bewusstsein mehr, er reagiert nicht mehr auf äußerliche Reize. Allerdings kann man noch Reflexe erzeugen, die sogenannten Spinalreflexe, die gar nichts mit dem Hirn zu tun haben, sondern durch das Rückenmark getriggert werden. Das geht natürlich nicht unendlich lange.

Auch die Temperaturkontrolle ist dem Patienten nicht mehr möglich. Muss er, aus welchen Gründen auch immer noch länger „am Leben gehalten werden“, dann muss die Temperatur von außen reguliert werden.

Manchmal kann es sein, dass die Hormonregulierung nicht funktioniert. Da das aber nicht immer etwas mit dem Gehirn zu tun haben muss, ist das nicht bei jedem Patienten zu beobachten.

Definitiv bekommen die Patienten aber keinen Stress mehr mit, sie verspüren auch keinen Stress mehr.

  • Wie kommt es zum Hirntod?

    Das Gehirn ist sehr empfindlich, daher hat sich die Natur schon etwas dabei gedacht, den Schädel drum herum zu legen, quasi als Schutz. Der Nachteil daran ist aber, dass wenig Platz da ist. Von Haus aus fließt sehr viel Blut durch das Gehirn, ca. 1/5 des Blutkreislaufes. Bekommt der Kopf nun einen Schlag ab, dann entsteht ein Bluterguss (Hämatom). Die natürliche Reaktion des Körpers ist eine Schwellung, egal wo am Körper dieses Hämatom ist. Das Problem am Hirn, wie schon erwähnt, der wenige Platz im Kopf. Da es sich aber dennoch ausdehnt, steigt der Hirndruck im Großhirn, welches 4/5 unseres Gehirns ausmacht. Der Druck weitet sich immer weiter nach unten aus, Richtung Hirnstamm, bis dann irgendwann alles „abgequetscht“ ist, keine Durchblutung mehr stattfindet und die Zellen absterben.

Die anderen Fragen sind quasi schon mit dem Beitrag beantwortet, daher habe ich sie nicht zusätzlich mit aufgelistet. Zum Schluss möchte ich noch einen kleinen Abstecher in andere Länder und deren Richtlinien machen, bevor es dann Anfang November um die Organspende an sich geht.

In einigen Ländern, so auch in Spanien ist es erlaubt, dass auch ein Herztoter Patient Organspender sein kann. Beim Herztod darf nach einer gewissen Wartezeit nach dem Herzstillstand eine Organentnahme vorgenommen werden, auch wenn der Patient noch reanimiert werden könnte und das Gehirn noch funktioniert. Dieses Todeskriterium gilt beispielsweise auch in Italien, Frankreich, Belgien oder der Schweiz. Somit kann ein Patient in einem Land schon legal für tot erklärt werden, während er woanders noch als Lebender mit allen Grundrechten gilt.

Für die Organspende im Ausland gilt in den meisten europäischen Ländern die sogenannte Widerspruchslösung. Das heißt, dass der Verstorbene zu Lebzeiten explizit der Organentnahme nach seinem Tode widersprochen haben muss. Diese Regelung gilt beispielsweise in Österreich, Italien, Spanien, Portugal sowie in Luxemburg, Ungarn und Slowenien.

Einfluss auf eine solch unfreiwillige Organspende im Ausland kann man jedoch mit einem Organspendeausweis nehmen. Die Bestimmungen im jeweiligen Land sind bindend, nicht die des Herkunftslandes!

Spannend für die Hirntoddiagnostik im Ausland ist, dass die Verfahren etwas abweichen zu denen in Deutschland, allerdings sind sie im wesentlichen gleich und zielen alle auf das gleiche Ziel hinaus, den Hirntod festzustellen.


Zusammenfassung:

Das Thema ist komplex und sicherlich von Vorurteilen behaftet. Sicherlich herrscht auch viel Unwissenheit bezüglich des Themas aber es gibt strenge Richtlinien, die eingehalten werden müssen, um den Hirntod feststellen zu können. Um noch mehr Transparenz und Sicherheit in das ganze zu bringen, wurden 2015 die Regelungen nochmals verschärft. Zwei unabhängige Fachärzte mit langjähriger ITS Erfahrung am Patienten mit schwerwiegenden Hirnschäden müssen unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Einer davon muss ein Neurologe oder Neurochirurg sein. Beide Ärzte müssen einer festgelegten Reihenfolge nachgehen und die Maßnahmen protokollieren. Alles MUSS nachvollziehbar sein. Somit kann man sich sicher sein, dass wirklich nur hirntote Patienten als hirntot bezeichnet werden. Keiner muss Angst haben, ein Ersatzteillager nach einem Unfall zu sein. Genauso streng wie die Diagnostik geregelt ist, ist auch die Auswahl zum Organspender geregelt. Die Entscheidung hat entweder der Patient zu Lebzeiten getroffen oder die engsten Familienangehörigen entscheiden im Sinne des Patienten.

Nachgefragt im UKD- Ossilinchen trifft das Carus Vital (inklusive kleinen & effektiven Übungen)

Carus Vital- das hauseigene Fitnessstudio für Personal am UKD. Das allein klingt ja schon außergewöhnlich genug aber das ist noch nicht alles! Das Carus Vital ist zu 100% eine Aktivität aus dem Unternehmen, heißt die gesamte Organisation läuft über das UKD und nicht über externe Unternehmen. Der Mitarbeiter steht somit im Fokus und nicht das Gewinn erzielen.
Aber warum das Carus Vital mehr als „nur“ ein Fitnessstudio ist, das werde ich euch heute mal erzählen.

Weiterhin wird es im Beitrag für euch heute ein paar kleine und effektive Sportübungen geben. Wer viel am Schreibtisch sitzt oder zu Verspannungen im Schulter-/ Nackenbereich neigt, der sollte unbedingt weiter lesen.


Doch bevor ich loslege möchte ich euch natürlich noch erzählen, wie alles angefangen hat.
Bevor das Carus Vital im Haus 16 eröffnet wurde, befand sich hier die Patientenküche. 2008/2009 fand dann der Umbau statt und seit dem 31.08.2009 findet man das Carus Vital im Haus 16. In den 11 Jahren hat sich eine Menge getan.

Haus 16 befindet sich im roten Bereich C.

Neben der Besonderheit, dass das Klinikum selbst das Carus Vital stemmt ist auch besonders, dass die Nutzung nur für Beschäftigte der Hochschulmedizin ist. Aktuell sind 1650 Beschäftigte angemeldet. Sie können Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr unter fachlicher Kompetenz trainieren. 3 Trainer/Sportwissenschaftler, 4 Leute an der Theke/ Empfang und die fachliche Leitung Hr. Roth stehen aber nicht mit dem erhobenen Zeigefinger da und machen „Du, du, du…“

Das Konzept im Carus Vital ist ganzheitlich, soll ohne Zwang sein und der Fokus steht auf der „Primär Prävention“. Bedeutet, dass das „gesunde“ Personal in der Gesundheit gekräftigt werden soll, die Gesundheit somit erhalten bleiben soll.

Das geht nicht nur vor Ort in den Räumlichkeiten. Das Team rund ums Carus Vital lässt sich wirklich immer etwas kreatives einfallen, um den MitarbeiterInnen etwas tolles bieten zu können.

So erscheint immer im November des Vorjahres ein Veranstaltungskalender. Diesen gibt es entweder gedruckt oder digital. Berufliches und privates soll durch die frühe Erscheinung gut miteinander vereinbar sein. So kann man sich im Vorfeld gut organisieren. Wenn man dann an einem Tag bei etwas mitmachen möchte, dann wünscht man sich im Vorfeld einfach frei.
Das Angebot ist breit gefächert, Yoga, SUP Yoga, Vorträge, kochen/ gesunde Mahlzeiten für Pflegepersonal/ Ärzte, Seminare, Workshops zu Themen wie ergonomischer Patiententransfer sowie Freizeitangebote.

Das generelle Ziel soll der Spaß sein und das Interesse am ganzen. Es soll kein Zwang sein, wie es doch oft im normalen Fitnessstudio ist. Die Atmosphäre ist locker und entspannt, die Räumlichkeiten groß, hell und sie bieten viele Möglichkeiten zum sporteln. Weiterhin positiv ist, dass die monatliche Nutzungsgebühr lediglich 10 Euro beträgt.


Kurspläne direkt vor Ort zeigen übersichtlich, was neben Zirkeltraining, Ausdauergeräten, Power Plate und Gewichte stemmen möglich ist.


Die jüngste Aktion vom Carus Vital ist das Projekt „Bewegter Arbeitsplatz„- Carus Vital vor Ort. Das ist ziemlich cool gewesen, denn die TrainerInnen waren in einem festgelegten Zeitraum direkt vor Ort auf Station oder im Büro und haben in der „bewegten“ Pause Tipps gegeben und gemeinsam gesportelt. Egal ob ein Mittagstief, Verspannungen oder Bewegungsdrang… in den Programmen „Kräftigung“ und „Mobilisation und Entspannung“ war für jeden etwas dabei!

            Laufzeit – 14 Tage

            Realisierte Termine – 25

            Kleinste Gruppe – 2

            Größte Gruppe – ca. 25

            Gesamtteilnehmer*innen – 212 Mitarbeiter*innen


Da das Carus Vital ja aber nur für MitarbeiterInnen der Hochschulmedizin ist, haben wir uns für euch was ganz besonderes einfallen lassen.
Hast du Verspannungen im Schulter-/ Nackenbereich? Möchtest du deine Konzentration wieder etwas steigern oder deinen Körper einfach etwas mobilisieren? Dann haben wir für euch genau das richtige. Gemeinsam mit Melany, angestellt im Carus Vital, haben wir ein paar schöne Übungen für euch. Melany macht sie euch vor, ich erkläre dazu ein klein wenig.

Beugen (einfach):

  • Stell deine Beine hüftbreit auf.
  • Beuge dich nach unten, sodass ein 90 ° Winkel zwischen Rücken und Beinen entsteht.
  • Strecke die Arme zu den Seiten und drehe abwechselnd einen Arm zur Decke, den anderen zum Boden.
  • Das ganze wiederholst du 10 mal pro Seite.

Ausfallschritt (mittel):

  • Stell ein Bein nach vorne.
  • Geh in die Hocke und achte darauf, dass du den Zeh deines vorderen Fußes weiterhin sehen kannst. Deine Hüfte fährt nun „Fahrstuhl“.
Achte auch auf einen geraden Rücken.
  • 10 Wiederholungen pro Seite.

Stütz am Tisch (schwer):

  • Stelle die Arme und Beine hüftbreit auf.
  • Komme in den Stütz, beuge deine Arme leicht und achte darauf, dass der Rücken kein Hohlkreuz bildet. Nun das ganze für 20 Sekunden halten.
  • Steigerung: hebe abwechselnd deine Beine an.
  • 5 Wiederholungen pro Seite.

Übung für die Halswirbelsäule:

  • Leg deine Arme entspannt auf die Oberschenkel.
  • Drehe nun deinen Kopf nach rechts, hebe das Kinn an und atme ein.
  • Dreh nun deinen Kopf wieder in die Mitte, beuge das Kinn zur Brust und atme aus.
  • Drehe nun deinen Kopf nach links, hebe das Kinn an und atme wieder ein.
  • Wiederhole diese Übung nun noch viermal hintereinander.

Übung für den Schultergürtel:

  • Lass deine Arme hängen und lege die Hände entspannt auf deine Oberschenkel.
  • Nimm nun deine Schultern nach vorn.
  • Hebe deine Schultern an, bewege sie nach hinten und atme dabei tief ein.
  • Lass nun deine Schultern fallen und atme dabei aus.
Du kannst dich zur Entspannung beispielsweise auf den Tisch legen (siehe Bild oben) oder wieder in die Ausgangsposition gehen.
  • Wiederhole auch diese Übung noch viermal hintereinander.

Übung für die Lendenwirbelsäule:

  • Setz dich gerade auf deinen Stuhl und leg deine Hände hinter deinem Rücken übereinander.
  • Drücke nun durch Anspannung der Bauch- und Gesäßmuskeln deine Hände mit dem Körper gegen die Lehne und atme dabei ein.
  • Löse nun den Druck, entspanne deine Muskeln und atme aus.
  • Wiederhole auch diese Übung noch viermal hintereinander.