Zugegeben, es ist ein heikles Thema, auf das ich heute eingehen werde. Einige haben Vorurteile gegenüber der Organspende und der damit verbundenen Hirntoddiagnostik (irreversibler Hirnfunktionsausfall). Oftmals habe ich schon gehört, dass die Maschinen einfach ausgestellt werden, wenn man weiß, dass der Patient einen Organspendeausweis hat oder damit es dann einen Organspender mehr gibt.
Das ist absoluter Quatsch!
Heute möchte ich das Thema für dich transparent machen und habe mich dafür mit Dr. med. Markus Dengl, Facharzt für Neurochirurgie auf der chirurgischen Intensivstation am UKD getroffen. Er hat mir diese Diagnostik bereits damals an einem Patienten auf Station erklärt. Heute hat er mir Schritt für Schritt nochmal alles erklärt, was du wissen musst, um dieses komplexe Thema zu verstehen.
Anfang November werde ich dann auf das Thema Organspende eingehen, schließlich gehören beide Themen zusammen, sind aber zu komplex für einen einzelnen Beitrag.
Du solltest wissen, dass ich den heutigen Beitrag über Erwachsene schreibe, demnach eben auch die Diagnostik für den Erwachsenen beschreibe. Das Gehirn von Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ist noch nicht ausgereift. Deshalb gibt es für sie ein angepasstes Verfahren zur Hirntodfeststellung. Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss einer der beiden Untersuchenden Kinderarzt sein.
Auch beschreibe ich hier das Verfahren in Deutschland. Andere Länder definieren die Richtlinien für einen Organspender anders. Einen kleinen Einblick dazu gebe ich dann weiter unten im Beitrag.
Nicht jeder der Hirntod ist, ist zeitgleich auch Organspender. Entweder hat derjenige zu Lebzeiten mittels Patientenverfügung oder Organspendeausweis geregelt, dass er/sie Organe spenden möchte oder nicht. Ist dem nicht so, dann gibt es in der Regel einen Eilbetreuer, der sich um die Belange des Patienten kümmert, wenn er länger auf Intensivstation liegt und nicht selbst entscheiden kann. Daher ist ein Betreuer natürlich wichtig, da es ja primär darum geht, dem Patienten zu helfen, zu heilen und das mit gewissen Untersuchungen/Eingriffen verbunden ist. Die Entscheidungen dafür trifft dann der Betreuer. Manchmal zeigt sich eben erst im Verlauf, dass der Patient hirntot ist. Meist übernehmen die nahen Angehörigen die Betreuung, die dann im Interesse ihres Angehörigen handeln. NUR die nahen Angehörigen, dürfen über eine eventuelle Organspende im Sinne des Patienten entscheiden. Ein gerichtlicher Betreuer darf das NICHT!!!!
Die Diagnostik kann auch nur auf einer Intensivstation stattfinden. Erschließt sich eigentlich, da die Patienten die Hirntod sind, im Koma liegen.
Um nochmal zu verdeutlichen, was der Unterschied zwischen „Hirntod“ und dem „Herztod“ ist, hier mal ein Beispiel.
Dank der modernen Medizin kann bei einem Herzstillstand (erfolgreich) wiederbelebt werden. Fällt die Lunge aus, kann man den Patienten beatmen. Arbeiten die Nieren nicht mehr richtig, dann gibt es eine Dialyse.

Fast alle Organfunktionen kann man aufrecht erhalten, die Funktion des Hirns allerdings nicht. Stirbt das Gehirn ab, hat der Sterbeprozess unwiderruflich begonnen. Ab diesem Punkt gibt es kein zurück mehr ins Leben. Und genau das meint der Satz „Nach meinem Tod…“ im Organspendeausweis.
Ist ein Patient hirntot, dann können die Organfunktionen mittels der modernen Medizin (kurzfristig) am Leben gehalten werden, die Organe werden durchblutet, bis eine Entnahme der Organe stattfindet.
Nur die wenigsten Patienten versterben am Hirntod. Der Hirntod selbst wird definiert als Zustand der irreversiblen erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns (Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm).
Primäre Hirnschädigungen betreffen das Gehirn unmittelbar und strukturell (schwere Verletzungen bei Schädel- Hirn- Trauma, intrakranielle Blutungen, Hirninfarkt, Hirntumore). Sekundäre Hirnschädigungen betreffen das Gehirn über den Stoffwechsel (zu wenig Sauerstoff = Hypoxie, Kreislaufstillstand kardialer (vom Herz ausgehend) Genese oder schwere Kreislaufinsuffizienz).
Liegt nun der begründete Verdacht vor, dass bei einer Person die gesamten Hirnfunktionen ausgefallen sind, wird die Hirntoddiagnostik eingeleitet. Sie umfasst ein mehrschrittiges Vorgehen, das die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms untersucht.
Die Hirntoddiagnostik folgt klaren Regeln, die in der Richtlinie der Bundesärztekammer definiert sind: Es muss nachgewiesen werden, dass eine irreversible Gehirnschädigung vorliegt und was ihre Ursachen sind.

Es müssen immer zwei Fachärzte mit mehrjähriger intensivmedizinischer Erfahrung an Patienten mit schwersten Hirnschäden unabhängig voneinander zum Entschluss des Hirntodes kommen. Einer davon muss ein Neurologe oder Neurochirurg sein.
Die Untersucher dürfen weder an der Entnahme, noch an der Übertragung der Organe des Spenders beteiligt sein. Sie dürfen zudem auch nicht den Weisungen eines Arztes unterstehen, der an dieser Maßnahme beteiligt ist. Das steht im Transplantationsgesetz.
2015 wurden die Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes nochmal massiv verschärft. Der Inhalt ist im wesentlichen gleich geblieben, lediglich die Bildgebung des Kopfes mittels Kontrastmittel (CTA) ist als ergänzendes apparatives Untersuchungsverfahren hinzugekommen. Aber die Richtlinien für die Ärzte wurden stark verschärft, also wer diese Diagnostik durchführen darf!
1. Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung der Hirntoddiagnostik
Die Voraussetzung für den Hirntod ist, dass das Gehirn schwer geschädigt wurde. Im ersten Schritt der Hirntoddiagnostik überprüfen die Ärzte, ob tatsächlich ein Hirnschaden vorliegt und was seine Ursache ist. Es benötigt laut Richtlinie nicht zwingend ein bildgebendes Verfahren, beispielsweise ein CT oder MRT vom Kopf. Allerdings möchte man ja im Vorfeld wissen, welches Areal des Gehirns betroffen ist, daher wird zu Beginn fast immer eine Bildgebung gemacht, um genau das zu sehen, bzw. den Verdacht zu stellen. Allein die Bildgebung ist natürlich kein eindeutiger Beweis für den Hirntod, aber kann ein Anzeichen sein. Vereinfacht kann man auch sagen, dass die Ärzte den Verdacht haben, dass der Patient hirntot ist, allerdings kann der Zustand auch andere Ursachen haben, zum Beispiel ein Re- Infarkt bei einem Schlaganfall. Auch da wird eine Bild vom Kopf gemacht.

Die CTA (CT- Angiographie) ist in den aktualisierten Richtlinien zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalles als ergänzendes apparatives Untersuchungsverfahren zum Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes zugelassen worden. Der Unterschied zum normalen CT ist, dass hier mit Kontrastmittel gearbeitet wird. Was ergänzende apparative Untersuchungsmethoden sind, dazu komme ich weiter unten im Beitrag nochmal.
Man muss natürlich sagen, dass wir hier wirklich von einem ITS Patienten reden. Der Patient liegt im Koma, ist nicht wach! Zu Beginn aller Diagnostik wird ausgeschlossen, dass vorübergehende Einflüsse – wie zum Beispiel Medikamente oder eine schwere Kreislaufstörung – für den Zustand des Patienten verantwortlich sind.
Schmerzmittel und Betäubungsmittel können ähnliche Symptome wie bei einem Hirntod zeigen, daher dürfen diese Medikamente nicht mehr im Blut sein, wenn mit der Diagnostik begonnen wird.
Fest steht also, dass der Ausschluss von anderen Ursachen, die den Ausfall der Hirnfunktion verursachen oder mit verursachen können stattfinden muss. Zu den anderen Ursachen gehören eine Intoxikation, dämpfende Wirkungen von Medikamenten (beispielsweise auch Drogen), neuromuskuläre Blockaden, primäre Hypothermie (erniedrigte Körperkerntemperatur), Kreislaufschock, Koma bei endokriner, metabolischer oder entzündlicher Erkrankung.
2. Feststellung klinischer Symptome
Ist das Gehirn tatsächlich geschädigt, werden im zweiten Schritten der Hirntoddiagnostik alle Hirnfunktionen überprüft. Beim Hirntod sind alle Funktionen erloschen. Die Ärzte stellen fest, ob die drei Anzeichen des Hirntods (die klinischen Symptome) eingetreten sind:
- tiefe Bewusstlosigkeit (tiefes Koma),
- Ausfall der Hirnstammreflexe und
- Atemstillstand (Ausfall der Spontanatmung; Apnoe).
Tiefe Bewusstlosigkeit (tiefes Koma)
Unter Bewusstsein wird die Fähigkeit verstanden, die Umwelt wahrzunehmen und grundsätzlich mit ihr zu kommunizieren. Alle Störungen des Bewusstseins entstehen durch Beeinträchtigungen oder Schädigungen des Gehirns. Koma ist eine schwere Form der Bewusstseinsstörung.
Es gibt verschiedene Tiefegrade des Komas: Im oberflächlichen Koma können Reaktionen auf äußere Reize noch erhalten sein. Je tiefer das Koma ist, desto weniger reagiert der Patient auf äußere Reize. Für die Diagnose des Hirntods muss ein tiefes Koma vorliegen, das durch Bewusstlosigkeit ohne Augenöffnung und durch das Fehlen von Abwehrreaktionen auf geeignete Schmerzreize gekennzeichnet ist. Solche Reize werden im Zuge der Diagnose mit steigender Intensität am Körper und im Gesichtsbereich gesetzt. In einem tiefen Komastadium fehlen sowohl unbewusste Reaktionen auf Schmerzreize (Anstieg von Blutdruck und Pulsfrequenz) als auch Bewegungsreaktionen (Abwehrreaktionen oder Grimassieren) vollständig.
Das Koma kann vorübergehender Natur sein. Deshalb ist ein tiefes Koma nur ein Anzeichen für den Hirntod, ist aber nicht mit ihm gleichzusetzen. Weitere Untersuchungen müssen den Hirntod sicher bestätigen.
Ausfall der Hirnstammreflexe
Die Fachärzte überprüfen, ob der Hirnstamm noch funktionsfähig ist. Funktioniert der Hirnstamm normal, dann lassen sich die sogenannten Hirnstammreflexe auslösen, die im Hirnstamm verarbeitet werden. Bei Bewusstlosen mit funktionsfähigem Hirnstamm können die Hirnstammreflexe ausgelöst werden. Ist allerdings der Hirntod eingetreten, sind alle Hirnstammreflexe erloschen.
Nacheinander versuchen die Fachärzte, die verschiedenen Reflexe auszulösen. Dazu zählt beispielsweise der Pupillenreflex. Bei Personen mit intaktem Reflex verengen sich die Pupillen , wenn man mit einer Lampe in die Augen leuchtet. Getestet werden natürlich beide Augen.
Der Kornealreflex (Lidschlussreflex) zählt auch dazu. Die Hornhaut wird mechanisch gereizt, beispielsweise wird mit einem Wattestäbchen über den Augapfel gefahren, das Auge müsste sich schließen.
Die Trigeminus Schmerzreaktion fehlt ebenfalls, da dies der fünfte Hirnnerv ist, gehört das zur Diagnostik dazu. Würde der Schmerzreiz funktionieren, dann würde man ein schmerzverzehrtes Gesicht sehen.
Der Vestibulookuläre Reflex oder auch Okulozephaler Reflex ermöglicht als Hirnstammreflex eine stabile visuelle Wahrnehmung auch bei plötzlicher Kopfbewegung. Wird der Kopf also zu einer Seite gedreht und die Augen gehen mit der Kopfposition mit, der Blick geht also in die selbe Richtung, wie der Kopf gedreht wird, dann ist der Test negativ und man kann sicher sagen, dass dieser Reflex nicht vorhanden ist.
Der Trachealreflex (Hustenreflex) wird mittels absaugen über den Tubus festgestellt. Der Absaugschlauch wird durch das Beatmungssystem bis in die Lunge des Patienten geschoben. Würden die Reflexe funktionieren, dann würde der Patient husten.
Um den Pharyngealreflex (Würgereflex) zu testen, erfolgt eine Spatelberührung im Rachen und ein Reiz mit Hilfe eines in den Trachealtubus bis zur Carina eingeführten Absaugkatheter.
Die Auflistung ist so aufgeschrieben, wie es auch in der Praxis getestet wird, man beginnt mit den oberflächlichen Reflexen und arbeitet sich dann in die immer tiefer liegenden Regionen im Hirnstamm vor. Daher kommt folgender Test zum Schluss.
Apnoe-Test: Prüfung des Atemstillstands
Mithilfe des Apnoe-Tests wird der Atemreflex und damit der Funktionszustand des Atemzentrums im Hirnstamm geprüft. Für die Überprüfung der Spontanatmung, die zeigen würde, dass das Atemzentrum im Hirn funktioniert, wird der Patient kurzfristig mit reinem Sauerstoff beatmet, damit der Körper für die Dauer der Untersuchung mit genügend Sauerstoff versorgt ist.
Dann wird die maschinelle Beatmung gestoppt bzw. so umgestellt, dass der Patient alleine atmen müsste.

Das Kohlenstoffdioxid im Blut steigt. Zu hohes CO² im Blut sollte bei funktionierendem Atemzentrum zu einer spontanen Atmung führen. Atmet der Patient nicht spontan, das sieht man am Heben/Senken des Brustkorbs UND ganz sicher an der Beatmung die gestoppt bzw. auf Spontanatemmodus umgestellt ist, dann ist das Atemzentrum im Hirnstamm ausgefallen. Den CO² Gehalt im Blut misst man mittels einer Blutgasanalyse.

Ein „Problem“ hier sind Patienten, die einen hohen CO² Gehalt im Blut gewöhnt sind. Ein Beispiel hier sind COPD Patienten. Die COPD ist eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung, bei der die Patienten von Haus aus früher oder später ein erhöhtes CO² im Blut haben. Die Untersuchung muss trotzdem gemacht werden wie es das Protokoll vorschreibt, allerdings MUSS dann eine ergänzende Untersuchung für die Diagnostik gemacht werden.
Die Hirntoddiagnostik nimmt einige Stunden bis Tage in Anspruch und kann nur auf der Intensivstation eines Krankenhauses stattfinden. Die Ergebnisse werden protokolliert, archiviert und können jederzeit überprüft werden.


3. Prüfung der Unumkehrbarkeit
Abschließend wird geprüft, ob der zuvor festgestellte Ausfall der gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ist. Das Verfahren dafür hängt von Art und Lage der Hirnschädigung ab. Entweder werden die klinischen Untersuchungen nach einer festgelegten Wartezeit (12 Stunden beziehungsweise 72 Stunden) wiederholt oder es erfolgen apparative Zusatzuntersuchungen.
Es wird beispielsweise gemessen, ob das Gehirn durchblutet wird (mittels Ultraschall geht das) oder ob eine elektrische Aktivität im Hirn stattfindet (mittels EEG) . Es können auch beide Verfahren zum Einsatz kommen.
Wie oben schon erwähnt, bedarf es manchmal ergänzende Untersuchungen, dazu zählt auch das EEG. Man benötigt zur Hirntoddiagnostik, wenn man das Verfahren anwendet ein 30 Minuten abgeleitetes Null Linien EEG. Das sagt aus, dass 30 Minuten keine elektrische Aktivität im Gehirn stattgefunden hat, also auch so keine elektrische Aktivität mehr stattfinden wird.
Auch der zerebrale Zirkulationsstillstand kann mittels diversen Untersuchungen festgestellt werden. Wie man aber im obigen Protokoll sieht, müssen diese ergänzenden Untersuchungen NICHT immer stattfinden.
Alle Ergebnisse der Hirntoddiagnose werden dokumentiert
Alle Ergebnisse der Hirntoddiagnostik werden dokumentiert und archiviert. Kommt es nach der Feststellung des Hirntodes zu einer Organ- oder Gewebespende, werden die Protokollbögen mindestens 30 Jahre lang aufgehoben.
Der Hirntod unterscheidet sich eindeutig von anderen Erkrankungen und Symptomen
Bestätigt die Hirntoddiagnostik den Verdacht auf Hirntod, ist der Tod des Menschen nach neurologischen Kriterien sicher festgestellt.
Auch wenn unter künstlicher Beatmung das Herz-Kreislauf-System aufrechterhalten werden kann, baut sich beim Vorliegen des Hirntods das Hirngewebe nach und nach vollständig ab. Eine Rückkehr ins Leben ist ausgeschlossen.
Der Befund ist eindeutig. Die Untersuchungen der Hirntoddiagnostik verhindern eine Verwechslung mit anderen Erkrankungen und Symptomen, zum Beispiel Koma, Wachkoma (apallisches Syndrom) oder Locked-in-Syndrom. Bei diesen Erkrankungen können noch einige Hirnstammreflexe nachgewiesen werden. Das ist beim Hirntod nicht der Fall.
Ich verstehe, dass es für viele schwer ist zu verstehen, dass ein Mensch Hirntod ist, wenn doch die anderen Organe noch „am Leben“ sind, bzw. am Leben gehalten werden. Der Mensch ist warm und er sieht überhaupt nicht aus, wie ein Verstorbener. Er hat rosige Haut, der Brustkorb hebt und senkt sich durch die Beatmung, er schwitzt, hat Stuhlgang und dennoch hat er keine Aussicht darauf, wieder aufzuwachen und am Leben teilzuhaben.
Was ich aus meiner Erfahrung sagen kann ist, dass auch mit hirntoten Patienten gesprochen wird, wie mit jedem anderen auch. Die Pflege findet ganz normal wie an allen anderen Patienten auch statt. Manche haben davor vielleicht Angst, dass der Mensch nun nicht mehr fürsorglich behandelt wird, dem ist aber nicht so!
Wie immer habe ich auch wieder eure Fragen mitgenommen:
- Was passiert beim Hirntod? Welche Funktionen stellt der Körper ein?
Das Gehirn stirbt, während die anderen Organe weiter „funktionieren“. SOFERN der Patient beatmet ist. Die Beatmung bringt Sauerstoff ins System, das Herz schlägt weiter, weil es ein eigenes Reizleitungssystem hat und versorgt so die anderen Organe. Alles, was vom Hirn gesteuert wird, die Atmung zum Beispiel, wird nicht von allein getriggert. Reflexe fallen komplett aus. Der Patient hat kein Bewusstsein mehr, er reagiert nicht mehr auf äußerliche Reize. Allerdings kann man noch Reflexe erzeugen, die sogenannten Spinalreflexe, die gar nichts mit dem Hirn zu tun haben, sondern durch das Rückenmark getriggert werden. Das geht natürlich nicht unendlich lange.
Auch die Temperaturkontrolle ist dem Patienten nicht mehr möglich. Muss er, aus welchen Gründen auch immer noch länger „am Leben gehalten werden“, dann muss die Temperatur von außen reguliert werden.
Manchmal kann es sein, dass die Hormonregulierung nicht funktioniert. Da das aber nicht immer etwas mit dem Gehirn zu tun haben muss, ist das nicht bei jedem Patienten zu beobachten.
Definitiv bekommen die Patienten aber keinen Stress mehr mit, sie verspüren auch keinen Stress mehr.
- Wie kommt es zum Hirntod?
Das Gehirn ist sehr empfindlich, daher hat sich die Natur schon etwas dabei gedacht, den Schädel drum herum zu legen, quasi als Schutz. Der Nachteil daran ist aber, dass wenig Platz da ist. Von Haus aus fließt sehr viel Blut durch das Gehirn, ca. 1/5 des Blutkreislaufes. Bekommt der Kopf nun einen Schlag ab, dann entsteht ein Bluterguss (Hämatom). Die natürliche Reaktion des Körpers ist eine Schwellung, egal wo am Körper dieses Hämatom ist. Das Problem am Hirn, wie schon erwähnt, der wenige Platz im Kopf. Da es sich aber dennoch ausdehnt, steigt der Hirndruck im Großhirn, welches 4/5 unseres Gehirns ausmacht. Der Druck weitet sich immer weiter nach unten aus, Richtung Hirnstamm, bis dann irgendwann alles „abgequetscht“ ist, keine Durchblutung mehr stattfindet und die Zellen absterben.
Die anderen Fragen sind quasi schon mit dem Beitrag beantwortet, daher habe ich sie nicht zusätzlich mit aufgelistet. Zum Schluss möchte ich noch einen kleinen Abstecher in andere Länder und deren Richtlinien machen, bevor es dann Anfang November um die Organspende an sich geht.
In einigen Ländern, so auch in Spanien ist es erlaubt, dass auch ein Herztoter Patient Organspender sein kann. Beim Herztod darf nach einer gewissen Wartezeit nach dem Herzstillstand eine Organentnahme vorgenommen werden, auch wenn der Patient noch reanimiert werden könnte und das Gehirn noch funktioniert. Dieses Todeskriterium gilt beispielsweise auch in Italien, Frankreich, Belgien oder der Schweiz. Somit kann ein Patient in einem Land schon legal für tot erklärt werden, während er woanders noch als Lebender mit allen Grundrechten gilt.
Für die Organspende im Ausland gilt in den meisten europäischen Ländern die sogenannte Widerspruchslösung. Das heißt, dass der Verstorbene zu Lebzeiten explizit der Organentnahme nach seinem Tode widersprochen haben muss. Diese Regelung gilt beispielsweise in Österreich, Italien, Spanien, Portugal sowie in Luxemburg, Ungarn und Slowenien.
Einfluss auf eine solch unfreiwillige Organspende im Ausland kann man jedoch mit einem Organspendeausweis nehmen. Die Bestimmungen im jeweiligen Land sind bindend, nicht die des Herkunftslandes!
Spannend für die Hirntoddiagnostik im Ausland ist, dass die Verfahren etwas abweichen zu denen in Deutschland, allerdings sind sie im wesentlichen gleich und zielen alle auf das gleiche Ziel hinaus, den Hirntod festzustellen.
Zusammenfassung:
Das Thema ist komplex und sicherlich von Vorurteilen behaftet. Sicherlich herrscht auch viel Unwissenheit bezüglich des Themas aber es gibt strenge Richtlinien, die eingehalten werden müssen, um den Hirntod feststellen zu können. Um noch mehr Transparenz und Sicherheit in das ganze zu bringen, wurden 2015 die Regelungen nochmals verschärft. Zwei unabhängige Fachärzte mit langjähriger ITS Erfahrung am Patienten mit schwerwiegenden Hirnschäden müssen unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Einer davon muss ein Neurologe oder Neurochirurg sein. Beide Ärzte müssen einer festgelegten Reihenfolge nachgehen und die Maßnahmen protokollieren. Alles MUSS nachvollziehbar sein. Somit kann man sich sicher sein, dass wirklich nur hirntote Patienten als hirntot bezeichnet werden. Keiner muss Angst haben, ein Ersatzteillager nach einem Unfall zu sein. Genauso streng wie die Diagnostik geregelt ist, ist auch die Auswahl zum Organspender geregelt. Die Entscheidung hat entweder der Patient zu Lebzeiten getroffen oder die engsten Familienangehörigen entscheiden im Sinne des Patienten.
Hey Sarah, danke für den informativen und ausführlichen Beitrag.
Ich habe aber noch eine Frage: Gilt die Aussage, die ich mit meinem deutschen Organspendeausweis treffe, in anderen Ländern oder sollte man sich für einen Urlaub einen Ausweis des Reiselandes zulegen?
LG
Dani
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Huhu,
Danke für dein Feedback 🙏
Da reicht unser Organspendeausweis, auf dem du aber ausdrücklich der Entnahme widersprichst. Wenn du eine (notarielle) Patientenverfügung hast, dann kann man auch da widersprechen.
Liebe Grüße
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Danke Dir für die Info. Da werd ich mich mal kümmern müssen.
Liebe Grüße
Dani
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